Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit der Ministeriumsmail vom 07.05.2020 haben wir nun genauere Vorgaben zum Umgang mit Präsenzunterricht, an deren Umsetzung wir uns umgehend gemacht haben. Über unsere bisherigen Planungen, die aktuellen Versetzungsbestimmungen und Verhaltensregeln möchte ich Sie im Folgenden informieren.

Präsenzunterricht

der Präsenzunterricht soll einerseits fachlich ausgerichtet sein und auf die in der Oberstufe noch zu leistenden Klausuren vorbereiten, er soll andererseits für alle Schülerinnen und Schüler verstärkt den persönlichen Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern und deren Lehrkräften sichern. Hier bietet sich die Möglichkeit, auf die jeweiligen Bedürfnisse aller Beteiligten einzugehen sowie die Potenziale des Lernens auf Distanz zu optimieren.
Der Präsenzunterricht wird für alle Jahrgangsstufen weiterhin flankiert werden von dem bereits eingeübten Lernen auf Distanz. Darüber hinaus erhalten Ihre Kinder auch weiterhin für Fächer, in denen kein Präsenzunterricht stattfindet, Arbeitsaufträge, anhand derer sie lernen und üben können.

Die Aufnahme des Präsenzunterrichts verläuft in Etappen:

Hinweise zum Unterricht in der SII

Präsenzunterricht in der Q1

Der Unterricht der Q1 beginnt am 11.05.2020 und findet bis Mittwoch, 20.05. täglich in zwei Blöcken à 3 Unterrichtsstunden statt. Die Schülerinnen und Schüler der Q1 sind bereits durch ihre Jahrgangsstufenleitung über den Stundenplan unterrichtet worden.
Danach wird voraussichtlich in Doppelstunden-Blöcken, ggf. auch rollierend, unterrichtet.

Präsenzunterricht in der EP

Der Unterricht der EP setzt am Donnerstag, 14.05.2020 ein und findet bis Mittwoch, 20.05. täglich in zwei Blöcken à 3 Unterrichtsstunden statt. Die Schülerinnen und Schüler der EP werden durch ihre Jahrgangsstufenleitung über die Stundenpläne informiert.
Danach wird voraussichtlich in Doppelstunden-Blöcken, ggf. auch rollierend, unterrichtet.

Große Lerngruppen werden geteilt und zeitgleich in benachbarten Unterrichtsräumen beschult; die Lehrkraft wechselt innerhalb des Unterrichtsblocks zwischen den Teilgruppen. In dieser Zeit wird es das vorrangige Ziel sein, die Schülerinnen und Schüler zügig auf Klausuren vorzubereiten, die noch geschrieben werden müssen. 

Ab dem 26.05. 2020 sollen dann auch die ausstehenden Klausuren in der Sekundarstufe II geschrieben werden.

Klausuren

Für die Q1 und die EP gilt, dass in jedem Klausurfach im 2. Halbjahr eine Klausur geschrieben werden muss. Diejenigen, die in einem Fach schon eine Klausur oder Facharbeit geschrieben haben, schreiben in diesem Fach keine weitere Klausur. Über die Modalitäten bei noch ausstehenden Nachschriften werden wir zu gegebener Zeit informieren.

Über die Art und Dauer der Klausur werden die Fachlehrkräfte konkret informieren. Die Klausuren behandeln nur Inhalte, die auch im Präsenzunterricht thematisiert wurden.

Versetzungen am Ende der Jahrgangsstufe EP

Schülerinnen und Schüler der EP gehen in diesem Schuljahr ohne Versetzung in die Qualifikationsphase über.

Hinweise zum Unterricht in der SI

Präsenzunterricht in der Sekundarstufe I

Der Unterricht der Klassen 5 bis 9 setzt ab dem 26.05.2020 in einem rollierenden System ein,
d. h., es werden einzelne Klassen bzw. Jahrgangsstufen tageweise unterrichtet. Die entsprechenden Stundenpläne werden in den nächsten Tagen erarbeitet.

Für die SI haben wir nun auch detailliertere Vorgaben zu Leistungsbewertungen und Versetzungen:

Klassenarbeiten/Leistungsbewertung

Im Gegensatz zur Sekundarstufe II finden in den Klassen 5 bis 9 bis zum Ende des Schuljahres keine Klassenarbeiten statt. Für alle Jahrgangsstufen gilt: Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler beruhen im zweiten Schulhalbjahr auf der Gesamtentwicklung während des gesamten Schuljahres unter Einbeziehung der Zeugnisnote im ersten Halbjahr.

Versetzungen

Klassen 5 bis einschließlich 8

Die Schülerinnen und Schüler der Erprobungsstufe gehen in den nächsthöheren Jahrgang über. Alle Schülerinnen und Schüler der sechsten Klasse können in die 7. Klasse der bisherigen Schulform übergehen.

Die Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klasse gehen ohne Versetzung in die nächsthöhere Klasse über, auch wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse nicht erreicht sind.

Die Klassenkonferenz wird den Verbleib in der bisherigen Klasse (Jgst. 5, 7, 8, 9) bzw. einen Schulwechsel (Jgst. 6) empfehlen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler dadurch besser gefördert werden kann. Die Entscheidung, ob sie dem Rat der Schule folgen, treffen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Eine Wiederholung des Schuljahres 2019/2020 wird nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet.

Klasse 9

Da mit dem Ende der Klasse 9 ein Abschluss bzw. eine Berechtigung verbunden sind, muss eine Versetzung in die Klasse 10, d. h. in die EP des gymnasialen Bildungsganges, ausgesprochen werden. 

Über Regelungen zur Leistungsbewertung und zur Versetzung bzw. zu Abschlüssen, die nur einzelne Jahrgänge betreffen, werde ich jeweils gesondert informieren.

Verhaltensregeln und Hygienestandards

In den letzten Wochen wurde das SGE entsprechend den Anforderungen des Infektionsschutzes vorbereitet:

  • Kennzeichnung von Laufwegen im Gebäude; Trennung von Ein- und Ausgängen, wenn möglich
  • Anbringen von Handdesinfektionsspendern an zentralen Orten im Gebäude, um Warteschlangen an Waschbecken zu vermeiden
  • Verfügbarkeit von Flüssigseife und Einmal-Papierhandtüchern in allen Sanitär- und Unterrichtsräumen
  • Bestuhlung der Unterrichtsräume mit Mindestabstand
  • Einführung einer Maskenpflicht im Gebäude (Ausnahme: Während des Unterrichts, wenn alle an ihren Plätzen sitzen)

Im Downloadbereich finden Sie die Merkblätter mit den wichtigsten Verhaltensregeln für alle am Schulleben Beteiligten innerhalb der Schule und im öffentlichen Nahverkehr. Bitte besprechen Sie diese mit Ihren Kindern; auch die Lehrerinnen und Lehrer werden diese Regeln in den nächsten Wochen noch einmal thematisieren.

Notbetreuung

Das Angebot der Notbetreuung besteht weiterhin.

Die Schulmails des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) sowie die konkreten Informationen zu den schulrechtlichen Änderungen finden Sie weiterhin unter folgendem Link: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html


Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Philipps