Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, Sie und Ihre Kinder sind wohlauf und auch in der zweiten Woche des ruhenden Unterrichts noch guter Dinge.
Mit dieser Mail erhalten Sie aktuelle Informationen zu Schulfahrten, schulischen Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten, zu Warnungen (sogenannten „Blauen Briefen“) und zum Abitur.

Schulfahrten

Per Rundverfügung vom 24. März 2020 haben wir nun Klarheit hinsichtlich der für dieses Schuljahr geplanten Schulfahrten (zum Beispiel Schulwanderungen, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen) und Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten (zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern): Alle entsprechenden Vorhaben sind abzusagen.

Die Kolleginnen und Kollegen, die entsprechende Vorhaben mit Ihren Kindern geplant haben, werden diese umgehend stornieren. Zur Zeit kann ich Ihnen noch keine Auskunft über das Vorgehen zur Erstattung der anfallenden Stornokosten geben. Wir haben jedoch die Zusage des Landes, dass diese Kosten übernommen werden. Ihre bereits geleisteten Anzahlungen erhalten Sie folglich zu einem späteren Zeitpunkt zurück.

Bitte leisten Sie ab sofort keine weiteren Anzahlungen mehr.

Warnungen

Am 26. März 2020 haben wir folgende Verfügung erhalten:

„… Aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs werden in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung („Blaue Briefe“) versandt.

Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.“

Bitte beachten Sie, dass trotz dieser Regelung weiterhin auch nicht-gewarnte Defizite versetzungsrelevant sind, denn
1. falls es mehrere ungewarnte Defizite gibt, wird nur eines nicht berücksichtigt,

2. falls mit der Versetzung ein Abschluss oder eine Berechtigung verbunden ist (EP, Klasse 9), zählen alle Defizite, unabhängig davon, ob sie gewarnt waren oder nicht.

Die Fachkolleginnen und -kollegen werden Sie und Ihre Kinder über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes informieren und beraten.

Notbetreuung

Im Anhang leite ich Ihnen einen offenen Brief von Frau Ministerin Gebauer zur Notbetreuung weiter. Sollten Sie die Notbetreuung für Ihr Kind in nächster Zeit in Anspruch nehmen wollen, informieren Sie die Schule bitte frühzeitig per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Abitur

Am Mittwoch (25.03.2020) haben die Kultusminister aller Bundesländer darüber beraten, wie sich die Corona-Krise auf die bevorstehenden Abiturprüfungen auswirkt. Das Ergebnis: Die Prüfungen in NRW sollen stattfinden. Das Schulministerium hat inzwischen einen neuen Zeitplan für die Prüfungen erarbeiten. Die Schülerinnen und Schüler der Q2 sowie deren Erziehungsberechtigte werden von uns in Kürze in einer separaten Mail über die Veränderungen informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Philipps

 

Anbei der aktuelle Elternbrief der Ministerin für Schule und Bildung, Yvonne Gebauer

 

Liebe Eltern,

die aktuelle Situation stellt uns alle vor große und noch nie da gewesene Herausforderungen – gerade auch Familien mit Kindern. Alle Menschen in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Infektionsketten, die zu einer weiteren, schnellen Verbreitung des Corona-Virus führen können, müssen unterbrochen werden. Im öffentlichen Raum dürfen nicht mehr als zwei Personen zusammen unterwegs sein, Ausnahmen gelten nur für die eigene Familie. Die Einstellung des regulären Schulbetriebes, die Beschränkung der Freizeitmöglichkeiten und der Bewegungsfreiheit sind besonders für Kinder und Jugendliche große Einschnitte. Sie verbringen nun viel Zeit zu Hause, ohne die gewohnten Strukturen, Abläufe und Beschäftigungsmöglichkeiten.

In den Schulen findet derzeit nur eine Notbetreuung statt, die seit dem 23.03.2020 auch am Wochenende und in den Osterferien geöffnet bleiben wird. Diese Notbetreuung steht für Kinder bereit, deren Eltern in Bereichen der so genannten „kritischen Infrastruktur“ arbeiten. Dazu ist eine Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers nötig.
In der Notbetreuung werden Schülerinnen und Schüler bis Klasse 6 in kleinen Gruppen von Lehrerinnen und Lehrern und anderem pädagogischen Personal im Landesdienst der eigenen Schule sowie vom Personal des Ganztagsträgers betreut. In der Notbetreuung findet kein Unterricht statt, sondern werden andere Angebote zur Beschäftigung, nach Möglichkeit auch zur Bewegung der Schülerinnen und Schüler unterbreitet.

Die Notbetreuung ist wichtig, damit Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Personal in der Altenpflege,
Lebensmittel-Verkäuferinnen und Verkäufer und andere wichtige Berufsgruppen weiterhin ihrer Arbeit im Interesse der gesamten
Gesellschaft nachgehen können.

Ich möchte Sie herzlich bitten, mit diesen Regelungen bewusst und verantwortungsvoll umzugehen. Diesen Appell richte ich auch an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wo immer es geht, sollte es Eltern ermöglicht werden, von zu Hause aus zu arbeiten, damit die Kolleginnen und Kollegen in der Notbetreuung nicht überfordert werden. Bitte achten Sie strengstens darauf, dass Ihre Kinder außerhalb der Notbetreuung keine weiteren Kontakte über den eigenen Haushalt hinaus haben. Auch für das Angebot der Notbetreuung gilt: Je effektiver wir Infektionsketten unterbrechen können, desto besser ist es.

Die Organisation der Notbetreuung stellt auch unsere Schulen vor organisatorische Herausforderungen. Alle Kinder und Jugendlichen, alle Lehrkräfte und anderes pädagogisches Personal, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ganztagsträger sollen in der Notbetreuung sichere Bedingungen vorfinden, damit es auch hier möglichst nicht zu weiteren Ansteckungen kommt. Auch deshalb ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Nutzung dieses Angebotes nötig.

Die Schulträger werden die erforderlichen Hygienemaßnahmen ergreifen. Die genutzten Schulräume werden regelmäßig gereinigt.

Ich bin den Lehrkräften und dem Personal der Ganztagsträger und der Betreuungsangebote für den großen Einsatz sehr dankbar!

Und auch Ihnen, liebe Eltern, möchte ich für Ihre Flexibilität und Ihre Bereitschaft, sich auf die für Sie oftmals schwierige Situation einzustellen, herzlich danken. Und ich möchte Sie auch um Ihr Verständnis bitten, dass wir Maßnahmen und Regelungen ständig prüfen und anpassen müssen. Diese besondere Situation fordert uns alle heraus und wir werden sie nur gemeinsam bewältigen. Wir brauchen Vernunft, Solidarität und Gemeinschaftssinn, um diese Situation zu meistern. Gespräche in der Familie, gegenseitiges Verständnis für die Sorgen und Nöte der Familienmitglieder können helfen, diese Ausnahmesituation zusammen zu bewältigen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute! Bleiben Sie gesund!

Ihre
Yvonne Gebauer