Die Hausordnung des Siegtal-Gymnasiums ist einzuhalten. Bei Verstößen kann der vorübergehende oder dauerhafte Ausschluss der Teilnehmerin/ des Teilnehmers verfügt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Gebühren besteht dann nicht.
Eine Kündigung ist innerhalb der ersten zwei Wochen des Schuljahres möglich. Danach gilt die Anmeldung verbindlich bis zum Ende des Schuljahres. Eine außerordentliche Kündigung muss bis zum 15. des Vormonats erfolgt sein. Dabei gelten nur außerordentliche Gründe wie Umzug, Schulwechsel oder eine längerfristige Erkrankung.
Die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten ist nicht gestattet. Limonaden aller Art und Energy Drinks sind nicht gestattet.
Ihre persönlichen Daten, die Sie auf dem Anmeldeformular angeben, werden digital verarbeitet und verschlüsselt gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Löschung erfolgt beim Verlassen von SGEplus.
Sämtliche für die Hausaufgabenerstellung notwendigen Unterlagen, Hausaufgabenhefte und Klassenarbeiten dürfen für eine möglichst optimale Förderung von den pädagogischen Kräften eingesehen werden.
Alle SchülerInnen führen jederzeit einen Schnellhefter "SGEplus" mit sich. Dort werden die von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen Rückmeldungen gesammelt und den pädagogischen Kräften vorgelegt. Auch die Klassen- und Fachlehrer können Einblick in den Hefter nehmen.
Die Teilnahmegebühr wird jeden Monat per Lastschriftverfahren eingezogen. Die Gebühren werden unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Betreuungstage in zwölf gleich hohen Monatsbeträgen abgebucht. Der erste Zahlungsmonat ist immer der August, der letzte der Juli des darauffolgenden Jahres. Eingezogen wird in der Regel zum Monatsersten, aus organisatorischen Gründen in den ersten Monaten meist später.. Bei nicht ausreichender Kontodeckung müssen die Kosten für die Rücklastschrift von den Erziehungsberechtigten getragen werden. Zudem erheben wir für den erhöhten Verwaltungsaufwand eine Gebühr von 8.-
Bei späterer Anmeldung im laufenden Schuljahr wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % eines individuellen Monatsbeitrags fällig.
Eine Befreiung von der Zahlungspflicht ist bei der verbindlich erfolglgenden Anmeldung in begründeten Einzelfällen möglich. Bitte wenden Sie sich dazu vertrauensvoll an Frau Deitenbach, Herrn Klevenow oder unsere Schulsozialarbeiterin Frau Löhring. Der Förderverein unterstützt Sie anonym und gerne.
Im Krankheitsfall oder anderer Abwesenheit schreiben Sie uns bitte unbedingt an
An Unterrichtstagen mit früherem Unterrichtsschluss (z.B. Zeugnisausgabe, hitzefrei) bieten wir eine Notbetreuung bis maximal 13.00 Uhr an. Ein warmes Mittagessen ist an diesen Tagen nicht erhältlich. Sie müssen sich, wenn Sie Bedarf haben, für die Notbetreuung des betreffenden Tages noch einmal extra formlos per Email anmelden.