Schulordnung des Siegtal-Gymnasiums
Wir am Siegtal-Gymnasium wollen uns so rücksichtsvoll, höflich und verantwortlich verhalten, dass allen ein ungestörtes und erfolgreiches Lernen und Arbeiten möglich ist und vereinbaren daher folgende Regeln.
Präambel: Leitbild des Siegtal-Gymnasiums
Als Schule verstehen wir uns am Siegtal-Gymnasium als eine Gemeinschaft, in der wir uns zusammengehörig fühlen. Das bedeutet, dass wir friedlich miteinander leben und lernen sowie dass wir uns gegenseitig unterstützen. In unserer Gemeinschaft wird jeder in seiner Besonderheit akzeptiert und alle werden gleichermaßen gerecht und fair behandelt. Wir pflegen einen stetigen Austausch aller am Schulleben Beteiligten.
Wir begegnen einander gewaltfrei mit Respekt und Wertschätzung. Jeder Mensch hat das Recht, in gleichem Maße anerkannt zu werden und an unserer Gemeinschaft teilzuhaben. Wir respektieren und schätzen insbesondere unsere Unterschiede in der Vielfalt unserer Kulturen, Erscheinungsbilder und Ansichten. Wir achten auf unsere geistige und körperliche Gesundheit.
Wir alle tragen Verantwortung für uns selbst, füreinander und für unser Lernen. Das heißt auch, dass wir Engagement und Anstrengungsbereitschaft fördern. Wir wollen lernen und lehren, Verantwortung bewusst und gerne zu übernehmen – gegenüber unserer Gemeinschaft in der Schule, der Gesellschaft und – im Sinne der Nachhaltigkeit – gegenüber unserem Planeten.
Das schulische Leben am SGE ist geprägt von einem umfassenden Bildungsbegriff. Es ist unser Bestreben, durch gute und fundierte Bildung junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und sie zu aktiven, kritisch denkenden Mitgliedern der demokratischen Gesellschaft zu erziehen. Im Sinne der Allgemeinbildung verstehen wir die schulische Vorbereitung auf ein universitäres Studium und eine berufliche Zukunft als unseren zentralen Auftrag.
Unsere gemeinsamen Werte werden getragen von Freude am Lehren und Lernen, am Umgang miteinander und am gemeinsamen Alltag. Zum einen ist Schule für uns ein Ort der Arbeit, der Anstrengung und der Leistung, zum anderen ist sie darüber hinaus ein Lebensraum, in dem Humor und Begeisterung eine wesentliche Rolle spielen. Mit dieser umfassenden Grundeinstellung wollen wir eine nachhaltige Vorbereitung auf die Herausforderungen in unserer global vernetzten Welt gewährleisten
Unsere Regeln:
1. Miteinander
- Wir gehen immer respektvoll und wertschätzend miteinander um.
- Ich verletze kein Mitglied unserer Gemeinschaft, weder mit Zeichen oder Worten noch mit Taten. Ich verwende keine diskriminierende Sprache.
- Wir klären Streit friedlich. Wenn uns das untereinander nicht gelingt, wenden wir uns an unsere Lehrer/innen, an die Streitschlichter/innen oder Beratungslehrer/innen.
- Wir schließen niemanden aus unserer Gemeinschaft aus.
- Wir – die Schülerinnen und Schüler, Eltern, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule, alle Lehrerinnen und Lehrer – achten unsere Schulregeln und halten sie ein.
2. Unterricht
- Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
- Ich lasse andere in Ruhe arbeiten und störe nicht den Unterricht.
- Ich bin bereit, in Partner- oder Gruppenarbeitsphasen mit allen Mitschüler-/innen zusammenzuarbeiten.
- Ich nehme aktiv am Unterrichtsgeschehen teil und bereite diesen vor- und nach.
- Ich bringe mein Arbeitsmaterial vollständig und in ordentlichem Zustand in die Schule mit und gehe sorgsam damit um.
- Ich mache meine Hausaufgaben zuverlässig und sorgfältig. Falls ich meine Hausaufgaben nicht gemacht/zu Hause vergessen habe, teile ich es der Lehrkraft unaufgefordert mit und arbeite die Aufgabe zur nächsten Stunde nach/zeige sie vor.
- Die fehlenden Hausaufgaben werden im Klassenbuch notiert, bei dreimalig fehlenden Hausaufgaben pro Monat werden meine Eltern oder Erziehungsberechtigten kontaktiert.
- Eine Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern ist über die Klassen- / Jahrgangsstufenleitung bei der Schulleitung schriftlich zu beantragten.
Planbare Termine (Arztbesuch, Führerscheinprüfung etc.) sind nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit wahrzunehmen. Ausnahmen sind zu begründen, und hierfür ist eine Beurlaubung zu beantragen. - Im Krankheitsfall entschuldigen die Erziehungsberechtigten ihr Kind am ersten Tag telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat. Bei Rückkehr in die Schule geben sie ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung für die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer mit.
- Falls ich während des Schulvormittags erkranke, informiere ich die unterrichtende Lehrkraft (bzw. während der Pausen die Lehrkraft der folgenden Stunde) und das Sekretariat, bevor ich die Schule verlasse.
- Ich arbeite verpasste Unterrichtsinhalte nach.
3. Schultag und Schulgelände
- Ich bin in den Gebäuden leise.
- Ich halte mich während des Schultages auf dem Schulgelände auf. Ab der 9. Klasse dürfen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit Genehmigung der Eltern in den Mittagspausen das Schulgelände verlassen. Schülerinnen und Schüler der SII dürfen in allen Pausen bzw. Freistunden das Schulgelände verlassen.
- Ich halte mich an die Anweisungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schule.
- Ich schiebe mein Fahrrad oder Fortbewegungsmittel auf dem Schulgelände und stelle es an den vorgesehenen Plätzen des Außengeländes – gegen Diebstahl gesichert – ab.
- Während der Freistunden halte ich mich in der Eingangshalle, auf dem Schulhof oder in den ausgewiesenen Arbeitsbereichen auf, aber nicht in den Fluren, im Treppenhaus oder in leeren Klassenräumen.
- Zu Beginn der Unterrichtsstunde nehme ich im Unterrichtsraum Platz und bereite meinen Arbeitsplatz auf den Unterricht vor. Falls nach 10 Minuten kein Lehrer bzw. keine Lehrerin anwesend ist, meldet der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin dies dem Sekretariat. Ich verhalte mich ruhig und warte ggf. vor dem Unterrichtsraum, bis ich informiert werde.
4. Pausen
- Während der großen Pausen verlasse ich den Unterrichtsraum und halte mich in der Eingangshalle, dem unteren Flur oder auf dem Schulhof auf. Am Ende der Pause ertönt ca. 2 Minuten vor dem Beginn des Unterrichts ein zusätzlicher Gong. Alle begeben sich zu ihren Unterrichtsräumen.
- Ich lasse andere in Ruhe spielen.
- Ich spiele nicht mit Bällen im Gebäude, ich achte beim Spielen auf meine Mitmenschen und das Mobiliar der Schule. Zum Ballspiel im Außenbereich werden ausschließlich geeignete Bälle genutzt (i. d. R. kleine Softbälle).
- Die kleinen Pausen (5-Minuten-Pausen) dienen nur zur besseren Organisation des Unterrichts. Um andere nicht zu stören, bleiben die Schüler in der Regel in ihren Unterrichtsräumen, es sei denn sie nutzen diese Zeit zum Wechsel in einen Fachraum. Auch die Lehrkräfte bleiben, wenn möglich, in den Unterrichtsräumen.
5. Gesundheit und Unfallgefahr
- Ich sorge durch mein rücksichtsvolles und aufmerksames Verhalten dafür, dass Unfälle vermieden werden.
- Ich helfe verletzten Mitschüler/innen und melde Verletzungen, Unfälle und/oder Gefahren der Aufsicht bzw. dem Sekretariat sofort.
- Ich lehne mich aufgrund der Unfallgefahr nicht aus den Fenstern und sitze nicht auf den Heizungsbänken und Fensterbänken.
- Die Flurfenster dürfen von Schülerinnen und Schülern nicht geöffnet werden.
- Ich bringe keine gefährlichen oder gefährlich aussehenden Gegenstände mit in die Schule.
- Ich werfe keine Schneebälle, da die Verletzungsgefahr durch Steinchen oder Eis im Schneeball zu groß ist.
- Auf der Hügellandschaft beachte ich besondere Vorsichtsmaßnahmen:
- Nasse, rutschige Hügel laufe ich nicht herunter.
- Ich schubse oder ziehe niemanden von einem Hügel herunter.
- Ich suche mir einen Hügel, auf dem noch Platz für mich ist.
- Ich laufe nicht in Richtung der Steinplatten von einem Hügel herunter.
- Ich achte beim Herauf- und Herunterlaufen auf andere, um Zusammenstöße zu vermeiden.
- Das Mitführen und der Konsum von alkoholhaltigen Getränken und anderen Drogen ist untersagt, insbesondere ist das Rauchen bzw. Dampfen auf dem gesamten Schulgelände verboten. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern der Oberstufe wird Rauchen an einem Platz außerhalb des Schulgeländes geduldet. Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, nicht in der Gegenwart von Jüngeren zu rauchen. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Sauberkeit dieses Platzes verantwortlich.
- Ich beachte die geltenden Hygieneregeln.
6. Sauberkeit, Ordnung, Materialpflege, Eigentum
- Ich werfe Müll in die richtigen Mülleimer und gehe sorgsam mit allen Räumen und Gegenständen unserer Schule um. Ich sorge für Sauberkeit an meinem Arbeitsplatz, in meinem Klassenraum, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände.
- Ich kaue in der Schule keinen Kaugummi, da diese zu massiven Verschmutzungen (erhebliche Verunreinigungen von Möbeln und Böden) führen können.
- Ich achte auch am Ende der Unterrichtsstunde auf die Wiederherstellung der Ordnung des Raumes, sodass nachfolgende Lerngruppen diesen aufgeräumt vorfinden. Zur Erleichterung der Reinigungsarbeiten in den Klassen- und Fachräumen stellen ich am Ende der Stunde die Stühle hoch (außer mittwochs), schließe die Fenster und säubere den Raum besenrein.
- Ich gebe Fundsachen beim Hausmeister oder im Sekretariat ab.
- Ich behandele die mir überlassenen Schulbücher mit Sorgfalt und gebe sie in einem guten Zustand zurück. Ich verwende einen Schutzumschlag, den ich im Sinne der Nachhaltigkeit aber nicht mit dem Bucheinband verklebe.
- Ich nutze das Eigentum anderer nur mit Erlaubnis des Besitzers oder der Besitzerin.
7. Besondere Regelungen für die Oberstufe
- Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen
Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe werden in allen Fragen zur Schullaufbahn von ihren jeweiligen Jahrgangsstufenleitungen betreut, die an die Stelle der aus der Mittelstufe bekannten Klassenleitungen treten. Sie sind somit auch die Ansprechpartner bei pädagogischen Problemen. In dringenden oder besonderen Fällen können Sie sich auch direkt an die Oberstufenleitung wenden. - Entschuldigungspraxis
Die Schülerinnen und Schüler führen einen Entschuldigungszettel, auf dem sie die von ihnen versäumten Stunden eintragen und unter Angabe eines Grundes und der Unterschrift der Eltern (bei volljährigen Schülerinnen und Schülern die eigene) bei ihren Fachlehrkräften in der ersten Stunde, in der sie in dem entsprechenden Kurs wieder anwesend sind, entschuldigen. Schulveranstaltungen und Klausuren werden ebenfalls mit Hilfe des Entschuldigungszettels seitens der Schülerinnen und Schüler entschuldigt, zählen jedoch nicht als Fehlstunden! Die Verantwortung für ordnungsgemäße Entschuldigungen liegt auf der Seite der Lernenden.
Klausuren
- Bei einer Klausur sind Taschen und Jacken zu Beginn vorne abzugeben. Am Platz verbleibt nur das notwendige Arbeitsmaterial. Befindet sich während einer Leistungsüberprüfung am Körper oder in der Kleidung einer Schülerin/eines Schülers ein elektronisches Gerät (z.B.: Handy, Smartwatch, MP3-Player, Tablet …), so ist von einem umfangreichen Täuschungsversuch auszugehen. Weitere Informationen können dem Merkblatt „Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen Unregelmäßigkeiten in Klausuren“ entnommen werden.
- Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler eine Klausur aus Krankheitsgründen, ist dies – zusätzlich zur Krankmeldung im Sekretariat am Tag selbst – in der Regel spätestens drei Tage nach Genesung der Jahrgangsstufenleitung mit einem ausgefüllten „Antrag auf Nachschreiben einer Klausur“ glaubhaft zu begründen. In anderen Fällen ist eine Nachschrift nicht möglich. Die Jahrgangsstufenleitung prüft den Antrag und setzt in der Regel einen zeitnahen Nachschreibetermin an.
Wiederholtes Versäumen von Klausurterminen kann zur Einführung einer „Attestpflicht“ für Klausuren führen. Weitere Informationen können dem Merkblatt „Klausuren – Nachschreiberegelung“ entnommen werden.
8. Nutzungsregeln für Smartphones, Tablets etc.
Für ein ungestörtes Lernen und Arbeiten, für ein friedliches, respektvolles Klima des Miteinanders und gegen Unterrichtsstörungen, Mobbing, Persönlichkeitsverletzungen und Straftaten unterliegt die Nutzung des Smartphones und andere elektronischer Geräte am SGE folgenden verbindlichen Regeln:
Die Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten ist am SGE während der Zeit von 7.25 Uhr bis 14.50 Uhr für Schülerinnen und Schüler nicht gestattet. Die Geräte sind inaktiv und nicht sichtbar aufzubewahren.
Ausnahmen:
- Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Smartphone und andere elektronische Geräte in den großen Pausen, der Mittagspause und den Freistunden in der Pausenhalle, auf dem Schulhof 1 und in den ausgewiesenen Arbeitsräumen benutzen. Davon ausgenommen ist das Leonardo während der Mittagspause.
Dabei agieren sie stets den jüngeren Schülerinnen und Schülern zum Vorbild; die Nutzung aller Endgeräte erfolgt entsprechend rücksichtsvoll und umsichtig.
Diese Regelung gilt für die Mittagspause auch für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 9. - Außerdem dürfen die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe außerhalb des Unterrichts im gesamten Schulgebäude ihr Smartphone zur Orientierung benutzen, z.B. für einen kurzen Blick auf die Uhr oder auf den Online-Vertretungsplan. Explizit nicht gestattet ist hier das Hören von Musik o.ä. über Kopfhörer beim Gang durch das Gebäude.
- Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 dürfen in dringenden Fällen in Absprache mit einer Lehrkraft oder dem Sekretariat ihr Smartphone nutzen.
- Zu Unterrichtszwecken darf das Smartphone in Absprache mit dem Lehrer oder der Lehrerin genutzt werden. Nur hier dürfen dann ggf. Bild- und Tonaufnahmen erfolgen.
- Als Arbeitsinstrument im Unterricht dürfen auch private Endgeräte entsprechend der schulischen BYOD-Regelung verwendet werden.
Besonderheit:
- Befindet sich während einer Leistungsüberprüfung am Körper oder in der Kleidung einer Schülerin/eines Schülers ein elektronisches Gerät (z.B.: Handy, Smartwatch, MP3-Player, Tablet, …), so ist von einem umfangreichen Täuschungsversuch auszugehen.
9. Elternzusammenarbeit
Eltern und Lehrkräfte verbindet das gemeinsame Ziel, dass die Kinder gerne und erfolgreich am Schulleben teilnehmen können. Sie sollten daher vertrauensvoll und in Übereinstimmung im Hinblick auf dieses Ziel zusammenarbeiten.
- Eltern sollten unbedingt die Schule informieren, wenn es für schulische Belange wichtige Veränderungen im familiären, sozialen oder gesundheitlichen Bereich ihres Kindes gibt. Die Sprechstunden der Lehrkräfte können die Eltern der Homepage der Schule entnehmen und über E-Mail Kontakt aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Die Klassenlehrer/innen nehmen Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf, wenn ein Kind durch z.B. schulische Überforderung oder durch soziale Schwierigkeiten in der Klasse deutlich belastet wirkt oder wenn es zu wiederholtem Fehlverhalten kommt.
- In jedem Falle ist es hilfreich, wenn die Erziehungsberechtigten an Elternabenden und Sprechtagen teilnehmen, um neben der Gremienarbeit auch über Fortschritte bzw. Schwierigkeiten ihres Kindes informiert zu werden.
- Um gute Schulleistungen zu erreichen, brauchen Ihre Kinder ausreichend Schlaf. Ein Frühstück und ein gesundes Pausenbrot fördern die Leistungsfähigkeit.
10. Sonderregelungen:
Aus besonderen pädagogischen oder organisatorischen Gründen kann die Schulleitung im Einzelfall genehmigen, dass von dieser Schulordnung abgewichen wird, soweit dies die gesetzlichen Bestimmungen erlauben.
11. Erzieherische Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen:
Bei Verstößen gegen die Schulordnung folgen erzieherische Maßnahmen gemäß dem schulischen Konzept zu pädagogischen Konsequenzen.
Schwerwiegende Verstöße können Ordnungsmaßnahmen nach §53 SchulG nach sich ziehen.