Schulordnung des Siegtal-Gymnasiums

Jeder hat sich in der Schule so rücksichtsvoll, höflich und verantwortlich zu verhalten, dass allen ein ungestörtes und erfolgreiches Lernen und Arbeiten möglich ist.

1. Sauberkeit, Ordnung
1.1 Jeder ist für Sauberkeit, Ordnung und für die sorgfältige Behandlung der Einrichtungsgegenstände sowie der ausgeliehenen Lernmittel verantwortlich.

1.2 Die Schülerinnen und Schüler sorgen für die Sauberkeit an ihrem Arbeitsplatz, in ihren Klassenräumen, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Abfälle sind in die Papierkörbe und Abfallbehälter zu werfen.Das Kauen von Kaugummi führt durch die weggeworfenen Kaugummis zu erheblichen Verunreinigungen von Möbeln und Böden und ist den Schülerinnen und Schülern deshalb im gesamten Schulbereich untersagt.
Die in den Klassenräumen aufgestellten Möbel dürfen ohne Einverständnis des Hausmeisters nicht ausgetauscht oder herausgenommen werden. Am Ende der Unterrichtsstunde ist die Tischordnung unter Aufsicht des Lehrers wieder herzustellen.
1.3 Zur Erleichterung der Reinigungsarbeiten in den Klassen- und Fachräumen sind die Stühle nach jeder Unterrichtsstunde hochzustellen, die Fenster zu schließen und der Raum besenrein zu säubern. Für die einzelnen Klassenräume werden ggf. Ordnungsdienste eingerichtet und die Ordnungsdienstpläne im Raum ausgehängt.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer jeder einzelnen Unterrichtsstunde ist verantwortlich für die Sauberkeit des Raumes, dies gilt insbesondere für die Fach- und Kursräume.

1.4 Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.

2. Verletzungen, Unfälle, Gesundheit
2.1 Verletzungen, Unfälle und Gefahren müssen der Aufsicht und dem Sekretariat sofort gemeldet werden.
2.2 Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (z. B. Taschen-, Spring- und Feststellmesser [unabhängig von der Klingenlänge], Feuerwerkskörper, Laserpointer etc.) ist verboten.
2.3 Wegen Unfallgefahr ist das Herauslehnen aus den Fenstern und das Sitzen auf den Heizkörpern und Fensterbänken nicht erlaubt. Die Flurfenster dürfen von Schülerinnen und Schülern nicht geöffnet werden.
2.4 Zweiräder sind auf dem Schulgelände zu schieben und an den vorgesehenen Plätzen – gegen Diebstahl gesichert – abzustellen. Das Skaten jedweder Art ist (außerhalb des Sportunterrichts) in allen Gebäuden und während der Schultages auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
2.5  Ballspielen im Schulgebäude, Geländerrutschen, Toben, Balgen, Drängeln, Schneeballwerfen und ähnlich gefährliche Tätigkeiten sind grundsätzlich verboten.
2.6 Schülerinnen und Schülern ist das Rauchen innerhalb des Schulgeländes untersagt, ebenso das Mitbringen und der Genuss alkoholhaltiger Getränke und anderer Rauschmittel. Bei Schülerinnen und Schülern der Oberstufe wird Rauchen an einem Platz außerhalb des Schulgeländes geduldet. Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, nicht in der Gegenwart von Jüngeren zu rauchen. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Sauberkeit dieses Platzes verantwortlich.

3. Sonstige Verhaltensvorschriften
3.1 Schülerinnen und Schüler aus Eitorf verlassen nach Unterrichtsschluss das Schulgelände; Schüler/innen von außerhalb können sich bis zur Abfahrt ihres nächsten Verkehrsmittels auf dem Schulgelände aufhalten.
3.2 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgrundstück während ihrer Unterrichtszeit ohne Genehmigung nicht verlassen.
3.3 Während der Freistunden halten sich die Schülerinnen und Schüler in der Eingangshalle oder auf dem Schulhof auf, aber nicht in den Fluren, im Treppenhaus, in leeren Klassenräumen oder vor den Klassenfenstern im Parterre.
3.3.1 Während der großen Pausen verlassen alle Schüler/innen ihre Klassenräume und halten sich in der Eingangshalle, dem unteren Flur oder auf dem Schulhof auf. Nur in diesen Pausen werden an die Schüler Getränke und Frühstück verkauft, allerdings nur bis 5 Minuten vor Ende der Pause. Auch die Schülerbücherei ist in den großen Pausen geöffnet. Am Ende der Pause ertönt ca. 2 Minuten vor dem Beginn des Unterrichts ein zusätzlicher Gong. Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich zu ihren Unterrichtsräumen. (Die Lehrerinnen und Lehrer sind erst nach dem 1. Gong vor dem Lehrerzimmer zu sprechen.)
     Die kleinen Pausen (5-Minuten-Pausen) dienen nur zur besseren Organisation des Unterrichts. Die Schüler bleiben in der Regel in ihren Klassenräumen oder nutzen diese Zeit zum Wechsel in einen Fachraum. Auch die Lehrer bleiben, wenn möglich, in den Unterrichtsräumen. Damit der nachfolgende Unterricht nicht verzögert wird, soll in den kleinen Pausen den Schüler/innen das Spielen auf dem Schulhof, das Kaufen von Getränken oder das Rauchen am Raucherplatz nicht gestattet werden.
3.4 Das Betreten fremder Klassenräume ohne Begleitung eines Lehrers oder einer Lehrerin ist verboten.
3.5 Schülerinnen und Schüler dürfen das Lehrerzimmer nur in Begleitung von Lehrpersonen betreten.
3.6 Die Fachräume einschließlich der Turnhalle dürfen nur in Begleitung des Fachlehrers bzw. der Fachlehrerin  betreten werden.
3.7 Zu Beginn der Unterrichtsstunde sollen die Schülerinnen und Schüler im Klassenraum ihre Plätze einnehmen. Falls nach 10 Minuten kein Lehrer bzw. keine Lehrerin anwesend ist, meldet der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin dies dem Sekretariat. Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich ruhig und warten ggf. vor dem Klassenraum, bis sie informiert werden.

Sonderregelungen:
Aus besonderen pädagogischen oder organisatorischen Gründen kann die Schulleitung im Einzelfall genehmigen, dass von dieser Schulordnung abgewichen wird, soweit dies die gesetzlichen Bestimmungen erlauben.

Ordnungsmaßnahmen:
Bei Verstößen gegen die Schulordnung können Ordnungsmaßnahmen nach § 26a (1) SchVG und § 63 SchG gegen Schülerinnen und Schüler ergriffen werden.

Detaillierte Vereinbarungen zur Schulordnung des Siegtal-Gymnasiums

Es ist selbstverständlich, dass die Schülerinnen und Schüler regelmäßig und pünktlich den Unterricht besuchen.

    Krankheit und Beurlaubung
Erkrankt ein Schüler/eine Schülerin während des Schulvormittags, so muss er/sie den Lehrer/die Lehrerin der folgenden Stunde informieren, bevor er/sie die Schule verlassen darf.
Im Krankheitsfall entschuldigen die Erziehungsberechtigten ihr Kind am ersten Tag telefonisch in der Schule. Bei Rückkehr in die Schule geben sie ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung für die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer mit.
Eine Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern bis zu 3 Tagen kann der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin genehmigen, wenn diese Tage nicht unmittelbar an Ferien oder schulfreie Tage angrenzen. Letztere Beurlaubungen müssen beim Schulleiter schriftlich beantragt werden.
Arztbesuche sowie Führerscheinprüfungen müssen am Nachmittag stattfinden. Ausnahmen sind zu begründen, und hierfür ist eine Beurlaubung zu beantragen.

    Besonderer Gesprächsbedarf
Eltern sollten unbedingt die Schule informieren, wenn es für schulische Belange wichtige Veränderungen im familiären, sozialen oder gesundheitlichen Be¬reich ihres Kindes gibt. Um einen Gesprächstermin mit einem Lehrer/einer Lehrerin  zu vereinbaren, sollten die Erziehungsberechtigten dies telefonisch im Sekretariat tun, sofern mit den Lehrkräften nichts anderes vereinbart worden ist.
Bei mehrfach nicht gemachten Hausaufgaben nimmt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Kontakt mit den Eltern auf, um rechtzeitig auf den Missstand hinzuweisen. Im Wiederholungsfall schreibt die Schulleitung die Eltern an und bittet diese um eine gemeinsame Unterredung, um geeignete schulische und häusliche Maßnahmen zu vereinbaren.
In jedem Falle ist es hilfreich, wenn die Erziehungsberechtigten an  Elternabenden und -sprechtagen teilneh¬men, um neben der Gremienarbeit auch über Fortschritte ihres Kindes informiert zu werden.

    Arbeitsverhalten der Schüler/innen
Wir erwarten, dass die Schüler/innen ihr Arbeitsmaterial vollständig und in ordentlichem Zustand in die Schule mitbringen und es pfleglich behandeln. Bücher sollen eingebunden sein. Die Führung eines Hausaufgabenheftes ist in den Klassen 5 bis 7 verpflichtend.
Hat ein Kind die Hausaufgaben nicht gemacht/zuhause vergessen, teilt es dies dem Fachlehrer/der Fachlehrerin unaufgefordert mit und arbeitet die Aufgabe zur nächsten Stunde nach/zeigt sie vor.

    Rahmenbedingungen im Unterricht
Wir erwarten, dass sich die Schülerinnen und Schüler ihren Mitmenschen gegenüber rücksichtsvoll, freundlich und hilfsbereit verhalten. Dazu gehört auch, dass die Schüler/innen mit Mobiliar und Geräten unserer Schule sowie dem Eigentum und der Kleidung anderer sorgfältig und pfleglich umgehen und das Schulgelände und die Gebäude nicht mutwillig oder achtlos verunreinigen oder beschädigen. Die Tafel wird in jeder kleinen Pause gesäubert. Ein wechselnder Ordnungsdienst kehrt die Klasse nach Unterrichtsschluss.

    Nebenbei bemerkt:
Um gute Schulleistungen zu erreichen, brauchen Ihre Kinder ausreichend Schlaf. Ein Frühstück und ein gesundes Pausenbrot fördern die Leistungsfähigkeit.

Regeln für die Smartphone-Nutzung am Siegtal-Gymnasium Eitorf

Für ein ungestörtes Lernen und Arbeiten, für ein friedliches, respektvolles Klima des Miteinanders und gegen Unterrichtsstörungen, Mobbing, Persönlichkeitsverletzungen und Straftaten unterliegt die Nutzung des Smartphones und andere elektronischer Geräte am SGE folgenden verbindlichen Regeln:

 Die Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten ist am SGE während der Zeit von 7.30 Uhr bis 14.50 Uhr für Schülerinnen und Schüler nicht gestattet. Die Geräte sind ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren.

Ausnahmen:

  1. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (EP, Q1 und Q2) dürfen das Smartphone und andere elektronische Geräte in den großen Pausen, der Mittagspause und den Freistunden in der Pausenhalle benutzen. Das übrige Schulgebäude, das Leonardo und die Schulhöfe sind handyfreie Zonen.
  2. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 dürfen in dringenden Fällen in Absprache mit einem Lehrer/ einer Lehrerin oder dem Sekretariat ihr Smartphone nutzen.
  3. Zu Unterrichtszwecken darf das Smartphone in Absprache mit dem Lehrer oder der Lehrerin genutzt werden.


Inkrafttreten
Zuletzt geändert durch Schulkonferenzbeschluss vom 28.04.2016.



Regeln  zur Benutzung der Hügel-Landschaft

H1    Bei Nässe sind die Hügel besonders glatt, deshalb besser herunterrutschen als laufen! (Im Schatten sind die Hügel meist rutschig in der Sonne meist stumpf.)
H2    Niemand darf von einem Hügel heruntergeschubst oder heruntergezogen werden!
H3    Falls ein Hügel "voll" ist, sollte man sich einen "freien" suchen.
H4    Beim Herunterlaufen besser nicht in Richtung der umgrenzenden Platten laufen, da hier die Verletzungsgefahr besonders groß ist.
H5    Beim Hoch- und Herunterlaufen immer auch die anderen Kinder im Blick haben, um Zusammenstöße zu vermeiden.