- Sofern das Praktikum noch nicht seitens des Betriebs abgesagt wurde, informiert / informieren Sie bitte den Betrieb darüber, dass das Praktikum nicht durchgeführt werden darf.
- Alle Schülerinnen und Schüler verfassen stattdessen einen Ersatzbericht entsprechend den Angaben im Anhang zu meiner E-Mail vom 16.03.2020 (21:02 Uhr).
- Außerdem erteilen die Fachlehrkräfte der EP zusätzlich zu dieser Woche Arbeitssaufträge für eine weitere Woche, die verbindlich zu bearbeiten sind.
Wichtig: Das Aussetzen des Praktikums hat zur Folge, dass es sich um keine Schulveranstaltung handelt und über die Schule kein Versicherungsschutz besteht. Sollten Schüler/innen trotzdem ihr Praktikum antreten, dann wäre das eine private Vereinbarung mit dem Betrieb. Es können dann auch keine Fahrtkosten abgerechnet werden.
Die neuen Vorgaben zur Berufsorientierung in der Oberstufe sehen für die Zukunft vor, dass auch in der Qualifikationsphase ein einwöchiges Praktikum an einer Hochschule oder einem Betrieb absolviert werden soll, so dass ihr (hoffentlich) im nächsten Schuljahr einige Praxiserfahrungen nachholen könnt.
Vielen Dank für Eure / Ihre Unterstützung und alles Gute für die nächsten Wochen!
Dagmar Philipps