Hier finden Sie Ansprechpartner und die richtigen Wege, um eine Beschwerde einzulegen. 

Grundsätze

„Schulen brauchen Beschwerdestrukturen, die Schüler:innen niederschwellig nutzen können. Sie sind ein Bestandteil und Ausdruck von Partizipation.“
(KMK-Leitfaden Kinderschutz an der Schule)

Wo eine Vielfalt von Menschen aufeinander trifft und diese miteinander leben, arbeiten und lernen, kommt es unweigerlich auch zu unterschiedlichen Ansichten und Meinungsverschiedenheiten. So gehören Konflikte, Kritik, Feedback und Beschwerden ebenfalls zum ganz normalen Schulalltag. Wir unterscheiden solche alltäglichen Beschwerden (sachbezogene Beschwerden, z.B. über fehlendes Toilettenpapier, oder personenbezogene Beschwerden z.B. darüber, dass ein:e Lehrer:in zu viele Hausaufgaben aufgibt oder ein:e Mitschüler:in einen Streit angefangen hat) von Fallmeldungen. Letztere beziehen sich auf Übergriffe, gewalttägiges Verhalten, Mobbing oder sexualisierte Gewalt. In diesem Artikel geht es um alltägliche Beschwerden; zum Umgang mit Fallmeldungen sehen Sie bitte das Schutzkonzept des SGE (insbesondere Kapitel 6).

Folgende Grundsätze gelten für den Umgang mit Beschwerden am SGE:

  •  Beschwerden werden nach Möglichkeit vertraulich behandelt. Ausnahmen hiervon sind Situationen, in denen aufgrund der Fürsorgepflicht weitere Schritte eingeleitet werden müssen, um den Betroffenen zu helfen.
  •  Wir nehmen deine Beschwerden ernst, sowohl sachbezogene als auch personenbezogene Beschwerden.
  •  Wenn Ihr/dein Anliegen nicht direkt geklärt werden kann, kümmern wir uns weiter darum. Dazu können z.B. Gespräche mit weiteren Personen geführt werden. Das können verantwortliche Personen sein oder vermittelnde Personen. Wenn wir in der Lösung deines Problems Hilfe brauchen, ziehen wir auch außerschulische Expert:innen hinzu.
  • Alle Beteiligten begegnen sich wertschätzend und bemühen sich um einen konstruktiven Umgang.
  • Alle Beteiligten haben das Recht, sich eine vermittelnde oder unterstützende Person an die Seite zu holen (z.B. Beratungslehrer:innen, Lehrerrat, SV-Schüler:innen…).
  • Wir bemühen uns darum, dass die Beschwerde zügig bearbeitet wird.
  • Schüler:innen haben die Möglichkeit, eine anonyme Beschwerde abzusetzen. Nutzt dafür den Briefkasten vor dem Sekretariat.(Raum 45).
  • Sofern es sich nicht um eine anonyme Beschwerde gehandelt hat, werden wir dich über den weiteren Verlauf der Bearbeitung der Beschwerde informieren.
  • Wir beziehen Sie/dich soweit möglich in unser Vorgehen ein. 

Es ist uns wichtig, jede Beschwerde ernst zu nehmen. Im Regelfall der Alltagsbeschwerde werden wir versuchen, beispielsweise in einem vertrauensvollen Gespräch gemeinsam mit allen Beteiligten, eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Dabei gilt folgender Weg: erst mit der betroffenen Person selbst.sprechen und dann mit der nächsten übergeordneten Instanz. Wenn ich z.B. als Schüler:in eine Beschwerde im Hinblick auf den Unterricht habe, spreche ich in der Regel zunächst mit der Lehrperson selbst und, falls das Problem nicht gelöst werden kann, mit der Klassenleitung und weiterführend evtl. mit der Stufenkoordination bis hin zur Schulleitung. Diese Beschwerdewege sind in den Diagrammen unten in diesem Artikel dargestellt.
Die Beratung durch die hierfür vorgesehenen Partner:innen, z.B. die Beratungslehrer:innen, Pat:innen oder Sozialarbeiter:innen, kann unabhängig von den üblichen Beschwerdewegen in Anspruch genommen werden. Im Fall von offiziellen formalen Beschwerden z.B. gegen Leistungsbewertungen oder von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte (z.B. Nicht-Versetzungen) sind diese schriftlich über das Sekretariat an die Schulleitung zu richten.

Beschwerdefahrpläne

Um sicherzustellen, dass Beschwerden die richtigen Adressat:innen finden, haben wir einen „Fahrplan für Beschwerden und Fallmeldungen“, jeweils für Schüler:innen und Eltern/Erziehungsberechtigte, erstellt. Im Folgenden werden Grundsätze zur Erläuterung der Beschwerde-Fahrpläne gegeben, die allgemein und für alle Fahrplanvarianten gültig sind:
Jeder Fahrplan ist von links nach rechts zu lesen und zeigt anhand der dicken, durchgehenden Pfeile auf, an wen sich Beschwerden im ersten Anlauf richten sollen oder können. Bei den Beschwerdewegen zeigen die gestrichelten Linien, welche nachgeordneten „Haltestellen“ angefahren, also welche nachgeordneten Personen(gruppen) in welcher Reihenfolge einbezogen werden können, wenn an der oder den vorherigen „Haltestellen“ keine Problemlösung erreicht werden konnte.
Bei den sachbezogenen Beschwerden ist das Vorgehen sehr einfach: Beschwerden werden direkt ans Sekretariat gerichtet, die Beschwerdevortragenden „steigen an dieser Haltestelle aus“, denn die Sekretär:innen kümmern sich um das Anliegen und informieren weitere verantwortliche Personengruppen (z.B. die Schulleitung), was durch die gepunktete Linie gekennzeichnet ist.
Bei den personenbezogenen Beschwerden gibt es mehrere Möglichkeiten: Personen, die sich beschweren möchten, sollten sich im Regelfall zunächst direkt an die Person wenden, die die Beschwerde betrifft. Alternativ können vor allem Schüler:innen auch andere Mitarbeiter:innen des SGE (blau unterlegter Kasten im Beschwerdefahrplan) als erstes informieren, je nach Sachlage, Bekanntheit oder Vertrauen zu den jeweiligen Personengruppen. Schüler:innen haben die Möglichkeit, sich zunächst von Vertreter:innen aus der Schülerschaft beraten und/oder unterstützen zu lassen. Kann das Problem nicht im direkten Gespräch gelöst werden, sollten sich die Schüler:innen an die nächste Instanz nach Fahrplan wenden.


Eltern und Erziehungsberechtigte haben ebenfalls Beratungsmöglichkeiten durch Elternvertreter:innen. Bevor sie sich aber an die Leitungsebenen wenden, sollten sie im Regelfall zunächst versuchen, das Problem mit der Person, die die Beschwerde betrifft, direkt zu lösen oder ggf. die Klassen- oder Jahrgangsstufenleitung hinzuzuziehen.
 

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