Das Leistungskonzept des Siegtal-Gymnasiums dient dazu, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe festzulegen, zu verdeutlichen und damit Orientierung für die Beteiligten zu schaffen: für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Es sorgt für Vergleichbarkeit und trägt damit zu mehr Transparenz und Gerechtigkeit bei.

Inhalt

A. Allgemeiner Teil

Vorwort                                                                

I. Rechtliche Grundlagen

II. Grundsätze der Leistungsbewertung

III. Schriftliche Leistungen

IV. Sonstige Leistungen im Unterricht

V. Nachteilsausgleich

B. Fachspezifische Ergänzungen (geplant)

C. Anhang (geplant)

 

Vorwort

Die Schule ist ein Ort des Lernens; neben Fachwissen werden methodische, soziale und affektive Fähigkeiten entwickelt und gefördert. Es wird von Schule erwartet, dass sie Rückmeldungen über erworbenes Wissen, methodische sowie soziale, kommunikative und kooperative Kompetenzen gibt, die dem Einzelnen eine angemessene Selbsteinschätzung ermöglichen und somit zu einem realistischen Selbstbild beitragen.

Das Leistungskonzept des Siegtal-Gymnasiums dient dazu, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe festzulegen, zu verdeutlichen und damit Orientierung für die Beteiligten zu schaffen: für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Es sorgt für Vergleichbarkeit und trägt damit zu mehr Transparenz und Gerechtigkeit bei.

Der allgemeine Teil des Leistungskonzepts wird durch die schulinternen Lehrpläne der einzelnen Fächer fachspezifisch ergänzt und konkretisiert. Die Fachkonferenzen sind dabei verantwortlich für die regelmäßige Evaluation und für die Weiterentwicklung ihrer Lehrpläne.

Das Leistungskonzept wurde von der Lehrerkonferenz am 14.12.2016 und von der Schulkonferenz am 17.05.2017 verabschiedet.  

  1. Allgemeiner Teil

I.                    Rechtliche Grundlagen

Die Beurteilung der Schülerleistungen ist gesetzlich geregelt durch[1]:

  1. 48 des Schulgesetzes (SchulG), siehe

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf

  1. 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (APO-SI), siehe

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/HS-RS-GE-GY-SekI/APO_SI.pdf

  1. 13-17 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt), siehe

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/GY-Oberstufe-SekII/APO-GOSt.pdf

  1. den Erlass zur Lernstandserhebung, siehe

http://www.schulentwicklung.nrw.de/lernstand8/upload/download/mat_2012/Erlass_Zentrale_Lernstandserhebungen_Stand_25.2.2012.pdf

  1. den Erlass „Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/G8/Runderlass-vom-05_05_2015.pdf

  1. den LRS-Erlass, siehe

http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Erlasse/LRS-Erlass.pdf

  1. die Vorgaben der Kernlehrpläne, siehe

http://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/

  1. schulinterne Lehrpläne für die jeweiligen Fächer, veröffentlicht auf unserer Homepage
    http://www.siegtal-gymnasium.de/unterricht/lehrplaene-g8
  2. Grundsätze der Leistungsbewertung

Ziel der Leistungsbewertung ist es, den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler möglichst objektiv und vergleichbar widerzuspiegeln. Die Schülerinnen und Schüler erhalten so eine Rückmeldung und Orientierung über das, was sie geleistet haben und was sie leisten sollen. Die Ergebnisse der Leistungsbewertung ermöglichen Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung und den Bedarf an individueller Förderung. Die Lernenden können zudem, durch die Rückmeldung zum Leistungsstand im Vergleich mit der Selbsteinschätzung, zu einem realistischen Selbstbild gelangen.

Die Leistungsüberprüfung bezieht sich auf die im jeweiligen Lehrplan ausgewiesenen Kompetenzen, die im Fachunterricht vermittelt werden. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“/ „Sonstige Mitarbeit“. In den Fächern, in denen Klassenarbeiten (Sekundarstufe I: Deutsch, Mathematik, Sprachen, Differenzierung) oder Klausuren (Sekundarstufe II) geschrieben werden, besitzen beide Beurteilungsbereiche einen angemessenen Stellenwert. Eine rein arithmetische Mittelung der Beurteilungsbereiche ist jedoch unzulässig. Die Lehrkraft besitzt hier einen pädagogischen Entscheidungsspielraum. In den Fächern ohne Klassenarbeiten oder Klausuren ergibt sich die Gesamtnote aus den Ergebnissen im Bereich der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“/ „Sonstigen Mitarbeit“.

Die Rückmeldungen zum individuellen Leistungsstand erfolgen in der Regel am Ende eines Quartals, u.a. an Elternsprechtagen oder in individuellen Beratungsgesprächen. Am Ende jedes Schulhalbjahres erhalten Schülerinnen und Schüler eine Zeugnisnote gemäß §48 SchG, die Auskunft darüber gibt, inwieweit die Leistungen den im Unterricht gestellten Anforderungen entsprochen haben. Für die Ermittlung der Zeugnisnote des 2. Halbjahres gilt es, die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des gesamten Schuljahres zu berücksichtigen. Auch hier ist eine rein arithmetische Mittelung der beiden Halbjahresnoten ausgeschlossen. Dies eröffnet der Lehrperson einen pädagogischen Handlungsspielraum.

Zu Beginn eines Schuljahres sind die Fachlehrerinnen und Fachlehrer im Sinne der Transparenz dazu verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern die jeweiligen Kriterien der Leistungsbewertung und deren Gewichtung transparent und verständlich zu erläutern. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an Leistungsüberprüfungen teilzunehmen. Bei nicht erbrachten Leistungsnachweisen sind diese nach Entscheidung der Lehrperson nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls von der Schülerin oder dem Schüler aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen die Leistung nicht erbracht werden konnte. Andernfalls wird die Leistung mit „ungenügend“ bewertet. Bei Täuschungsversuchen kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen. Es können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für „ungenügend“ erklärt werden oder – bei einem umfangreichen Täuschungsversuch – die gesamte Leistung.

Leistungsbewertung muss einer ständigen Evaluation unterliegen. Dabei gehören Leistungsbewertung und Evaluation eng zusammen. Die Ergebnisse der Leistungsbewertung können erste Anhaltspunkte geben, die eigene Unterrichtsgestaltung zu hinterfragen oder Änderungen herbeizuführen. Plattformen der Evaluation sind zudem die Fach-, Lehrer- und Schulkonferenzen, die sich regelmäßig mit dem vorliegenden Konzept und seiner Umsetzung auseinandersetzen.


 

  • Schriftliche Leistungen
  1. Allgemeines

Klassenarbeiten und Klausuren dienen der schriftlichen Überprüfung von Lernergebnissen in einem Unterrichtsvorhaben bzw. einer Unterrichtssequenz und sollen derart konzipiert sein, dass die Schülerinnen und Schüler die im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten nachweisen können. Dabei müssen sie mit den Aufgabentypen vertraut sein und im Unterricht hinreichend Gelegenheit zur Übung erhalten. Die Aufgaben sollen die Vielfalt der im Unterricht erworbenen Kompetenzen und Arbeitsweisen widerspiegeln. Darüber hinaus sollen Klassenarbeiten im Laufe der Sek I zunehmend auf die Formate vorbereiten, die im schriftlichen Teil der zentralen Prüfungen gefordert werden, während Gleiches für die Sek II mit Bezug auf die schriftliche Abiturprüfung gilt.

Die schriftlichen Arbeiten sollen möglichst gleichmäßig über die Schulhalbjahre verteilt werden. Um dies zu gewährleisten, erfolgt die Koordination der Klassenarbeitstermine in der Sekundarstufe I weitgehend durch die Schulleitung, während die Termine der Oberstufenklausuren vom Oberstufenkoordinator festgelegt werden. Die Termine der Klassenarbeiten/ Klausuren sind vorher anzukündigen.

Grundsätzlich gilt, dass in der Sekundarstufe I nicht mehr als zwei Klassenarbeiten, in der Sekundarstufe II maximal drei Klausuren in einer Woche geschrieben werden dürfen. Dazu zählen auch mündliche Leistungsüberprüfungen anstelle einer Klassenarbeit/ Klausur.

Pro Tag darf nur eine Klassenarbeit/ Klausur geschrieben oder eine mündliche Leistungsüberprüfung in den modernen Fremdsprachen durchgeführt werden. Zusätzliche schriftliche Leistungsüberprüfungen dürfen an diesen Tagen nicht stattfinden und sollen nach Möglichkeit in Wochen mit maximaler Klassenarbeits-/Klausurbelastung vermieden werden. Für Nachschreibtermine kann die Schulleitung Ausnahmen zulassen. Klassenarbeiten dürfen nicht am Nachmittag geschrieben werden.

  1. Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten/ Klausuren in der Sekundarstufe I

Für die Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten/ Klausuren pro Schuljahr gelten die gesetzlichen Vorgaben des Schulministeriums[2] und die schulinternen Beschlüsse der Fachkonferenzen. Die diesbezüglich geltenden Regelungen werden im Folgenden tabellarisch zusammengefasst.

 

Sekundarstufe I

Klasse

Deutsch

Englisch

Französisch/ Lateinisch

Mathematik

Differenzierung

Anzahl

Dauer*

Anzahl

Dauer*

Anzahl

Dauer*

Anzahl

Dauer*

Anzahl

Dauer*

5

6

1

6

bis zu 1

   

6

bis zu 1

   

6

6

1

6

1

6

bis zu 1

6

bis zu 1

   

7

6

1 - 2

6

1

6

1

6

1

   

8

5

1 - 2

5

1 - 2

5

1

5

1 - 2

4

1-2

9

4 -5

2 - 3

4 - 5

1 - 2

4

1 - 2

4 - 5

1 - 2

4

1-2

                                                                          *in Unterrichtsstunden


 

Sekundarstufe II

Fach

Anzahl

pro Halbjahr*

Dauer (in Schulstunden)

 

EP

Q1 + Q2.1

EP

Q1

Q2.1

 

 

 

 

GK

LK

GK

LK

D

2

2

2

3

4

3

4

E

2

2

2

3

4

3

4

F

2

2

2

3

 

3

 

L

2

2

2

3

 

3

 

S

2

2

2

2

 

3

 

Ku

1

2

2

3

 

3

 

Mu

1

2

2

3

 

3

 

Ek

2 | 1*

2

2

3

3

3

4

Ge

1

2

2

3

3

3

4

Pa

1

2

2

3

3 | 4

3

4

Sw

1

2

2

3

4

3

4

Pl

1

2

2

3

 

3

 

KR

1

2

2

3

 

3

 

ER

1

2

2

3

 

3

 

M

2

2

2

2

3

3

4

Ph

1

2

2

2

3

3

4

Ch

1

2

2

2

3

3

4

Bi

1

2

2

2

3

3

4

El

1

2

2

2 | 3

 

3

 

If

1

2

2

2

 

3

 

                                                     *x | y steht für die verschiedenen Standards in den beiden Halbjahren

  1. Grundsätze zur Korrektur und Leistungsbewertung

Die Bewertung schriftlicher Leistungen ist so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz beschlossenen Grundsätzen entspricht. Die drei Anforderungsbereiche (Reproduktion, Analyse, Transfer) werden dabei gemäß den fachspezifischen Bestimmungen angemessen gewichtet. In der Regel erfolgt die Korrektur anhand eines Bewertungsrasters mit positiv in einem Erwartungshorizont formulierten Einzelkriterien, während die abschließende Notengebung einer vorher festgelegten Punkteverteilung folgt. In der Sekundarstufe I und in der Einführungsphase der Sekundarstufe II setzt die Note „ausreichend“ das Erreichen von etwa der Hälfte der Gesamtpunktzahl voraus. Oberhalb der Note „ausreichend“ sind die Abstände zwischen den einzelnen Noten äquidistant. Die Grenze zwischen den Noten „mangelhaft“ und „ungenügend“ liegt bei etwa 20%. In der Qualifikationsphase der Sekundarstufe II gelten die Regelungen für den Abiturbereich. Für die Note „ausreichend“ müssen mindestens 45% der Gesamtleistung erbracht werden. Ab der Note „ausreichend minus“ gelten erbrachte Leistungen als defizitär.

Die Korrekturen sowie Kommentierungen schriftlicher Leistungen durch die Lehrenden ermöglichen den Schülerinnen und Schülern auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung. Sie enthalten Hinweise zu individuell erfolgversprechenden allgemeinen sowie fachmethodischen Lernstrategien. Neben dieser Funktion der Kommentierung sollen Randbemerkungen Hinweise auf besonders gelungene Teilleistungen geben, um so individuelle Stärken hervorzuheben. Fehler und Mängel sind durch einheitliche Korrekturzeichen, die für alle in deutscher Sprache abgefassten Texte gelten, präzise zu kennzeichnen. Ergänzend finden in den einzelnen Fächern weitere fachspezifische Korrekturzeichen Anwendung.

Die Förderung der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Neben der Verdeutlichung des fachlichen Verständnisses und der inhaltlichen Qualität ist auch die Darstellungsleistung bedeutsam und muss folglich hinreichend bei der Leistungsbewertung berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Muttersprache der Schülerin oder des Schülers zu berücksichtigen. Sollten häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache nicht bereits bei den Bewertungskriterien der Darstellungsleistung fachspezifisch berücksichtigt werden, können sie zu einer Absenkung der Leistungsbewertung um bis zu einer Notenstufe, in der Qualifikationsphase und der Abiturprüfung um bis zu zwei Notenpunkte führen.

Die folgende Tabelle dient als Orientierung für die Bewertung von Klassenarbeiten, ist jedoch in den Jahrgangsstufen 5-10 nicht obligatorisch:

Sekundarstufe I (Kl. 5-9) und
Einführungsphase (Jgst. 10)

Note

erreichte Leistung

sehr gut

ab ca. 87 %

gut

ab ca. 75 %

befriedigend

ab ca. 63 %

ausreichend

ab ca. 50 %

mangelhaft

ab ca. 20 %

ungenügend

i.d.R. unter 20 %

 

 

In der Qualifikationsphase (Jgst. 11 und 12) dienen die Vorgaben des Zentralabiturs als Orientierung:

 

Qualifikationsphase

Note

erreichte Leistung

Notentendenz

Note in Punkten

sehr gut

95-100 %

+

15

90-94 %

14

85-89 %

-

13

gut

80-84 %

+

12

75-79 %

11

70-74 %

-

10

befriedigend

65-69 %

+

9

60-64 %

8

55-59 %

-

7

 

ausreichend

50-54 %

+

6

45-49 %

5

39-44 %

-

4

mangelhaft

33-38 %

+

3

27-32 %

2

20-26 %

-

1

ungenügend

0-19%

 

0

 

 

  1. Lernstandserhebung und Zentrale Vergleichsarbeit

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufe 8 nehmen verpflichtend an zentralen Lernstandserhebungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik teil. Diese Vergleichsarbeiten dienen der schulübergreifenden Qualitätssicherung und überprüfen, inwieweit die in den Kernlehrplänen enthaltenen Kompetenzerwartungen von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden. Die Ergebnisse geben den Lehrkräften Hinweise auf Stärken und Schwächen der Lerngruppe und unterstützen die Unterrichtsentwicklung. Sie werden den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern bekannt gegeben, jedoch weder benotet noch als Klassenarbeit gewertet.

Auch am Ende der Einführungsphase nehmen die Schülerinnen und Schüler an zentral gestellten Klausuren in den Fächern Deutsch und Mathematik teil. Da diese Vergleichsklausuren eine reguläre im zweiten Halbjahr ersetzen, werden sie – anders als in der Sekundarstufe I – benotet und gehen in die Gesamtbewertung ein.

  1. Mündliche Kommunikationsprüfungen

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Sekundarstufe I (APO-SI) bzw. für die gymnasiale Oberstufe sehen mündliche Leistungsüberprüfungen als Ersatz oder als Teil einer Klassenarbeit/ Klausur vor. Jedoch kann nur einmal im Schuljahr eine schriftliche Klassenarbeit/ Klausur durch eine gleichwertige mündliche Prüfung ersetzt werden. Der Nachweis mündlicher Kompetenzen kann in Form von Einzel-, Partner- oder Gruppenprüfungen erfolgen.

Für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums ist eine solche mündliche Kommunikationsprüfung am Ende der Klasse 9 in Englisch verpflichtend.

In der Einführungsphase kann eine schriftliche Klausur durch eine mündliche Prüfung ersetzt werden. Dies erfolgt bei uns in den Fächern Englisch und Spanisch. In der Qualifikationsphase wiederum ist die Durchführung einer mündlichen Kommunikationsprüfung in den modernen Fremdsprachen in einem der ersten drei Halbjahre obligatorisch.

Am Siegtal-Gymnasium finden die mündlichen Kommunikationsprüfungen in der Regel in folgendem Rhythmus statt:

Englisch

Jg. 9

1. Halbjahr

 

EP

Ende 1. Halbjahr

 

Q1

Mitte 1. Halbjahr

Französisch

Q1

Ende 1. Halbjahr

Spanisch

EP

Ende 2. Halbjahr

 

Q2

Ende 1. Halbjahr

  1. Facharbeit

 

Im 2. Halbjahr der Jahrgangstufe Q1 wird eine Klausur durch eine Facharbeit in einem schriftlichen Fach ersetzt wird. Die Facharbeit dient als Propädeutikum für das wissenschaftliche Arbeiten an der Hochschule. Nähere Informationen zur Erstellung und den Bewertungskriterien der Facharbeit sind dem Informationsblatt zu entnehmen, das den Schülerinnen und Schülern ausgehändigt wird. Diese Informationen sind auch auf der Homepage des Siegtal-Gymnasiums im Bereich „Oberstufe“ zu finden.

 

 

 

  1. Sonstige Leistungen im Unterricht
  1. Allgemeines

„Sonstige Mitarbeit“ findet sowohl in Lern- als auch in Leistungssituationen statt. Lernsituationen dienen im weitesten Sinne dem Erwerb unterschiedlichster inhaltlicher und prozessbezogener Kompetenzen. Dabei können Fehler ein produktiver und konstruktiver Teil des Lernprozesses sein. In Leistungssituationen sollen dagegen Fehler vermieden werden, um die Verfügbarkeit der zu erwartenden Kompetenzen nachzuweisen. Im Unterricht sind Lern- und Leistungssituationen nicht immer scharf zu trennen. Die Beurteilung erfolgt unter Langzeitbeobachtung und immer vor dem Hintergrund des individuellen Lernfortschrittes und des generellen Arbeitsverhaltens.

Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ zählen u. a. mündliche Beiträge zum Unterricht (z. B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzreferate), schriftliche Beiträge zum Unterricht (z. B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen, Portfolios, Lerntagebücher), kurze schriftliche Übungen sowie Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z. B. Rollenspiel, Befragung, Erkundung, Präsentation). Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.

Neben der mündlichen Beteiligung müssen immer weitere Formen der sonstigen Mitarbeit einen angemessenen Anteil der Note ausmachen. Die Kursabschlussnote wird dementsprechend aus den Endnoten der Beurteilungsbereiche Sonstige Mitarbeit und Schriftliche Arbeiten gebildet, wobei die „rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote“ nicht gestattet ist (APO-GOST § 13, Abs.1).

Zu Beginn des Schuljahres teilen die Fachlehrerinnen und Fachlehrer zur Sicherung der Transparenz ihre Erwartungen den Schülerinnen und Schülern mit.


 

  1. Definitionen der Notenbereiche

Note

Bewertung

Beschreibung

sehr gut

(15-13 P.)

Die Leistung entspricht den Anforderungen in ganz besonderem Maße.

Kontinuierliche, ausgezeichnete Mitarbeit, umfangreiche, produktive Beiträge. Erkennen des Problems und dessen Einordnung in einen größeren Zusammenhang, sachgerechte und ausgewogene Beurteilung; eigenständige gedankliche Leistung als Beitrag zur Problemlösung. Angemessene, klare sprachliche Darstellung.

gut

(12-10 P.)

Die Leistung entspricht in vollem Umfang den Anforderungen.

Kontinuierliche Mitarbeit, produktive Beiträge. Verständnis schwieriger Sachverhalte und deren Einordnung in den Gesamtzusammenhang des Themas. Erkennen des Problems, Unterscheidung zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem. Es sind Kenntnisse vorhanden, die über die Unterrichtsreihe hinausreichen.

befriedigend

(7-9 P.)

Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen.

Regelmäßig freiwillige Mitarbeit im Unterricht.
Im Wesentlichen richtige Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus unmittelbar behandeltem Stoff. Verknüpfung mit Kenntnissen des Stoffes der gesamten Unterrichtsreihe.

ausreichend

(4-6 P.)

Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen

Nur gelegentlich freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen beschränken sich auf die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stoffgebiet und sind im Wesentlichen richtig.

mangelhaft

(1-3 P.)

Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, notwendige Grundkenntnisse sind jedoch vorhanden und die Mängel in absehbarer Zeit behebbar.

Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen nach Aufforderung sind nur teilweise richtig.

ungenügend

(0 P.)

Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht. Selbst Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behebbar sind.

Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen nach Aufforderung sind falsch.

 


 

  1. Fächerübergreifende Kriterien der Leistungsbewertung im Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht (SI)/ Sonstige Mitarbeit (SII)

Nach §42 SchG haben Schülerinnen und Schüler die Pflicht, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Eine passive Haltung im Unterricht führt deshalb immer zu einer Abstufung der Bewertung. In der Sekundarstufe I ist die Lehrerin oder der Lehrer verpflichtet, durch mündliche Aufforderung, schriftliche Übungen etc. entsprechende Leistungsnachweise einzufordern.

Zu den Leistungen im Bereich der Sonstigen Leistungen im Unterricht (SI)/ Sonstige Mitarbeit (SII) gehören, z.B.:

  • Mündliche Mitarbeit im Unterrichtsgespräch
  • Partner-, Gruppenarbeit
  • Hausaufgaben
  • Lerndokumentation (Heftführung, Mappe/ Portfolio, Lerntagebuch etc.)
  • Protokolle
  • Referate/ Präsentationen
  • Projektarbeit
  • Schriftliche Übungen

Gewichtung und Berücksichtigung der einzelnen Formen können fachspezifisch variieren. Dabei kann die Lehrperson folgende Kriterien zur Bewertung heranziehen:

  1. Unterrichtsgespräch

Mündliche Leistungen werden in einem kontinuierlichen Prozess, vor allem durch Beobachtung, während des Schuljahres festgestellt. Grundlagen der Bewertung sind Qualität (Kenntnisse, Methoden, Fachsprachlichkeit, Anforderungsbereich), Kontinuität der Mitarbeit, Bezug zum Unterrichtszusammenhang, Initiative und Kommunikationsfähigkeit.

Folgende Kriterien werden mit zunehmend höherwertiger Gewichtung zur Beurteilung herangezogen:

AFB I

Reproduktion

- dem Unterrichtsgeschehen aufmerksam folgen

- bereit sein, auf Fragestellungen einzugehen

- Fachkenntnisse und -methoden sachgerecht einbringen

- Ergebnisse zusammenfassen

- Beiträge strukturieren und präzise formulieren

AFB III

Transfer

- sinnvolle Beiträge zu schwierigen und komplexen Fragestellungen einbringen

- problemorientierte Fragestellungen entwickeln

- den eigenen Standpunkt begründen, zur Kritik stellen und ggf. korrigieren

- Beiträge und Fragestellungen anderer aufgreifen, prüfen, fortsetzen und vertiefen

- Ergebnisse reflektieren und eine Standortbestimmung vornehmen


 

  1. Partner- /Gruppenarbeit

Folgende Kriterien werden mit zunehmend höherwertiger Gewichtung zur Beurteilung herangezogen:

AFB I

Reproduktion

- Beiträge aufmerksam und aufgeschlossen anhören

- Kommunikationsregeln anwenden und einhalten

- im Rahmen der zur Verfügung gestellten Unterrichtszeit effizient arbeiten

- Beiträge anderer würdigen und im Hinblick auf die Aufgabenstellung nutzen

- Fragen und Problemstellungen erfassen

AFB III

Transfer

- sich an Planung, Arbeitsprozess und Ergebnisfindung aktiv beteiligen

- fachspezifische Kenntnisse und Methoden anwenden

- geeignete Präsentationsformen wählen

- selbstständig Frage- und Problemstellungen entwickeln

- Arbeitswege, Organisation und Steuerung selbstständig planen

  1. Hausaufgaben

Das Anfertigen von Hausaufgaben gehört nach §42 SchuG zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler. Im Allgemeinen ergänzen Hausaufgaben die schulische Arbeit und dienen in der Regel dazu, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden.

Hausaufgaben werden in der Sekundarstufe I nicht bewertet, sollten aber eine angemessene Würdigung erfahren. Den Schülerinnen und Schüler soll die Gelegenheit gegeben werden, ihre Hausaufgaben vorzutragen oder in den Unterricht einzubringen. Eine regelmäßige Kontrolle der Hausaufgaben ist notwendig. Sie dient der Berichtigung von Fehlern, der Bestätigung konkreter Lösungen, der individuellen Rückmeldung über den erreichten Lernstand und die angewendeten Lernstrategien sowie der gebührenden Anerkennung eigenständiger Schülerleistungen. Rückmeldungen durch Mitschülerinnen und Mitschüler bzw. durch die Lehrerinnen und Lehrer können also die jeweilige Eigenleistung sowie die Qualität der vorgelegten Hausaufgabe zu verdeutlichen helfen. Die vollständige und fristgerechte Erarbeitung der Hausaufgaben ist die Regel. Fehler im Arbeitsprozess werden aber als realistische Erfahrung angenommen, sie können wertvolle Bestandteile des Lernprozesses sein. Bei nicht vollständiger Erledigung müssen die Schülerinnen und Schüler zeigen, dass sie sich mit der Aufgabenstellung auseinandergesetzt haben, indem sie ihre Probleme mit der Lösung darlegen. Fehlerhafte bzw. unvollständige Hausaufgaben werden von den Schülerinnen und Schülern selbstständig im Unterricht oder zuhause korrigiert bzw. ergänzt oder nachgeholt.

 

In der Sekundarstufe II können Hausaufgaben im Rahmen der Sonstigen Mitarbeit bewertet werden. Dabei werden folgende Kriterien angewandt:

- inhaltliche Richtigkeit, Präzision, Intensität des Text- und Problemverständnisses

- Vollständigkeit bzw. Umfang

- Sorgfältigkeit und Präzision der Ausführung, Stringenz der Argumentation

- Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung, sprachliche und fachterminologische Sicherheit

- methodisch angemessener Zugang

- fristgerechte Anfertigung


 

  1. Lerndokumentationen (Heftführung, Mappe, Lerntagebuch)

Folgende Kriterien werden mit zunehmend höher wertiger Gewichtung zur Beurteilung herangezogen:

AFB I

Reproduktion

- Vollständigkeit

AFB III

Transfer

- Ordnung (Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Arbeitsblätter, Mitschriften, Datum) und Sorgfalt (Schriftbild, Übersichtlichkeit, Sauberkeit)

- vollständig bearbeitete und korrekt ausgefüllte Arbeitsblätter

- kreative Bearbeitung

- sinnvolle eigene Beiträge

  1. Protokolle

Folgende Kriterien werden mit zunehmend höher wertiger Gewichtung zur Beurteilung herangezogen:

- Vollständigkeit

- sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit

- sachlogische Abfolge

- strukturierte und sprachlich angemessene Darstellungsform

  1. Referate / Präsentationen (Plakate, Powerpoint-Präsentation etc.)

Das Thema eines Referates sollte aus dem Unterricht erwachsen. Es muss eindeutig formuliert werden und so begrenzt sein, dass es in ca. 10–15 Minuten vorgetragen werden kann. Das Referat fordert einen zusammenhängenden Vortrag über eine selbstständig gelöste Aufgabe. Grundlage für die Benotung ist der gehaltene Vortrag. Es gelten im Allgemeinen folgende Bewertungskriterien:

 

Positiv

Negativ

Vortragsform

- weitgehend freier Vortrag

- Verwendung eigener Formulierungen

- Erklärung von Fachausdrücken

- (Blick)Kontakt mit den Zuhörern

- deutliche, klare Aussprache

- völliges Ablesen vom Manuskript

- Benutzung von Fachausdrücken ohne angemessene Erklärungen

- lehrerfixiert

zu leise, undeutliche Aussprache

Aufbau

Visualisierung

- klare Gliederung der Gesichtspunkte

- sinnvoller Einsatz von Medien und Er-läuterung derselben (Bilder, Karten, etc.)

- weniger sinnvolle Aneinanderreihung der Aspekte / kaum erkennbare Logik

- überflüssiger / kein Medieneinsatz, nur verbaler Vortrag

Sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit

- Analyse und Darstellung der Zusammenhänge vollständig

- Thema gut recherchiert bzw. vollständig aufgearbeitet

- gutes Hintergrundwissen

- Lücken in der Darstellung, fehlende Zusammenhänge

- fehlende thematische Aspekte

- kaum Hintergrundwissen

Zusammenfassung

- Wiederholung der wichtigsten Aspekte und Kernaussagen

- keine Zusammenfassung

Rückkopplung

- Interaktion mit der Lerngruppe/ der Lehrperson, z.B. Vermutungen äußern, Fragen aus der Lerngruppe zum Schluss des Referats, Bilder kommentieren lassen

- keine Interaktion mit der Lerngruppe, z.B. keine Fragen, keine Rückkopplung

Handout

- optisch gute Aufbereitung

- leichte und schnelle Erfassbarkeit wesentlicher thematischer Aspekte

- keine Struktur/ Übersichtlichkeit

Einhalten von Vorgaben

- termingerechte Fertigstellung

- Präsentation zum vereinbarten Zeitpunkt

- Einhaltung von Zeitvorgaben bzgl. der Vortragsdauer

- keine Einhaltung von terminlichen und zeitlichen Vorgaben

  1. Projektarbeit

Projektunterricht unterscheidet sich von anderen Unterrichtsmethoden dadurch, dass der Arbeitsprozess schon ein wesentliches Ziel darstellt. Das heißt, die Beteiligten gestalten ihre Lern- und Arbeitsprozesse selbst aktiv: Lernen wird kooperativ geplant, koordiniert und gestaltet, Informationsmaterial wird beschafft, Aufgabenstellung sowie Lernziele werden gegebenenfalls selbst formuliert und/oder im Verlauf des Arbeitsprozesses umformuliert.

Ausgangspunkt der Bewertung ist das Produkt. Abhängig von der Länge des Projekts und dem Alter der Schülerinnen und Schüler wird zunehmend der Arbeitsprozess in den Blick genommen. Mögliche Grundlagen hierfür sind Lerndokumentationen, wie Gruppenprotokolle und Selbstbeurteilungsbögen.

 

Folgende Aspekte und Leitfragen bilden mögliche Kriterien zur Bewertung:

 

- Produkt: Ist das Produkt originell, kreativ und realisiert eigenständige Ideen? (Interview, Streitgespräch, Ausstellung, Illustrierung, Plakat, etc.) Ist die Realisierung der Produktidee gelungen?

- Bezug zum Thema: Ist das Thema vollständig, umfassend und sachgerecht bearbeitet worden? Erfolgte eine Trennung zwischen dem Wesentlichen und dem Unwesentlichen? Wird das Thema im Produkt angemessen umgesetzt?

- Präsentation: vgl. entsprechende Vorlage Referate / Präsentationen

- Methoden-Kompetenz: Werden fachwissenschaftliche Methoden angemessen und ergebnisorientiert angewendet?

- Selbstständigkeit: Wurde das Thema selbstständig erarbeitet oder war häufige Hilfestellung notwendig? Sind eigene Ideen erkennbar? Wurde selbstständig recherchiert? Erfolgte ein eigenständiges Planen im Team? Konnte die eigene Arbeit konstruktiv kritisch beurteilt werden?

- Soziale Kompetenz / Gruppenarbeit: vgl. entsprechende Vorlage Partner-/ Gruppenarbeit

- Zeitmanagement: Werden Probleme zuverlässig und termingerecht im Sinne der Gruppe gelöst? Werden Termine eingehalten? Sind die Aufgaben zum Termin vollständig erfüllt? Werden Arbeitsdokumentationen oder Zwischenberichte termingerecht abgegeben?

  1. Schriftliche Übungen

Eine Form der sonstigen Mitarbeit ist die schriftliche Übung, die benotet wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, kurze begründete Stellungnahmen zu einem begrenzten Thema abzugeben, das sich in der Regel auf die letzten 2-3 Unterrichtsstunden bezieht und aus dem Unterrichtszusammenhang sich ergebende vorbereitete Fragestellungen zu beantworten. Die hier verlangte Arbeitstechnik zielt auf das genaue Erfassen der Frage und auf die Beantwortung mit den für diese Frage wesentlichen Gesichtspunkten.

 

Schriftliche Übungen sind methodische Hilfen zur Sicherung des Lernerfolgs, die zum Beispiel:

- einen Unterrichtsaspekt darstellen

- ein bekanntes Problem charakterisieren

- ein zentrales Unterrichtsergebnis formulieren

- einen im Unterricht besprochenen Lösungsweg nachvollziehen

- einen im Prinzip bekannten Versuchsablauf beschreiben

Die Aufgabenstellung muss sich aus dem vorhergegangenen Unterricht ergeben. Dabei sind folgende Aufgabentypen möglich:

- Begriffserläuterungen und Definitionsaufgaben

- kleine Transfer- und Problemlösungsaufgaben

- Einübung in den Umgang mit Texten

- Sicherung und Überprüfung zentraler Unterrichtsergebnisse

Eine schriftliche Übung, die benotet werden soll, darf nur an einem Tag angesetzt werden, an dem für die betreffenden Schülerinnen und Schüler keine Klassenarbeiten/ Klausuren geschrieben werden. Sie ist den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig anzukündigen. Es erfolgt keine umfassende Korrektur wie bei einer schriftlichen Klassenarbeit oder Klausur. Sie kann in keinem Fall eine Klassenarbeit oder Klausur ersetzen. In der Regel sollte die Bearbeitungszeit in der Sekundarstufe I 15-20 und in der Sek. II 30-45 Minuten nicht überschreiten.

 

  1. Nachteilsausgleich

Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen, akuten Beeinträchtigungen z.B. durch einen Unfall   und / oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden – sowohl im Unterricht und bei Klassenarbeiten / Klausuren als auch in den zentralen Abschlussprüfungen nach der 10. Klasse und im Abitur. Über den Anspruch wird individuell entschieden. Dabei werden nicht die fachlichen Anforderungen reduziert, sondern die Ausgleiche beziehen sich in der Regel auf die Veränderung äußerer Bedingungen der Leistungsüberprüfung, zum Beispiel

  • zeitlich (z.B. Verlängerung der Arbeitszeit)
  • technisch (z.B. Bereitstellung eines Lesegeräts)
  • räumlich (z.B. geräuscharme, blendungsarme Umgebung)
  • personell (z.B. Assistenz bei der Arbeitsorganisation)

Der Antrag auf einen Nachteilsausgleich ist bei der Schulleitung zu stellen und zu begründen. Die Festlegungen sind für einen bestimmten Zeitraum definiert und von allen Lehrkräften zu berücksichtigen. Sie werden dokumentiert, regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Sie werden nicht im Zeugnis vermerkt.

Über einen Nachteilsausgleich im Zentralabitur entscheidet die obere Schulaufsicht. Über Ausnahmen vom Prüfungsverfahren entscheidet die obere Schulaufsicht im Einvernehmen mit der obersten Schulaufsicht.

 

 

  1. Fachspezifische Ergänzungen
  1. Anhang

 

 

[1] Links abgerufen am 06.12.2016

[2]https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/HS-RS-GE-GY-SekI/Anzahl-Klassenarbeiten/index.html