Hier finden Sie eine Übersicht über die Kurzmeldungen
Ihre Ansprechpartner am Siegtal-Gymnasium
(Bitte klicken Sie auf das Bild, um die Aufgabenverteilung in Großaufnahme zu sehen.)
Klassenleitungen und Stufenleitungen im Schuljahr 24/25:
- Details
- Geschrieben von: Nils Waßenberg
Herzlich Willkommen auf der Seite der Schulpflegschaft des Siegtal-Gymnasium Eitorf
Der Vorstand der Schulpflegschaft 2024/25:
Herr Lindenblatt (Vorsitz)
Frau Dingel
Frau Janowicz
Frau Schön
Schülerinnen und Schüler sind in unserer Schule erfolgreicher, wenn ihre Eltern die Arbeit der Schule unterstützen, sich am Schulleben beteiligen und ihr Recht auf Mitwirkung wahrnehmen. Jeder kann seinen Sachverstand und seine Ideen in die Schule einbringen. Auch Sie, liebe Eltern, können sich durch Ihre aktive Mitarbeit ganz einfach in die demokratische Gestaltung der Arbeit unserer Schule einbringen. Ihr Engagement und Ihre systematische Beteiligung sind gefragt und gefordert.
Wir möchten Sie deshalb hier über die Mitwirkungsorgane des Siegtal-Gymnasium informieren. Auch geben wir Ihnen hier Einblick in die laufenden Aktivitäten.
Zu den verschiedenen Gremien gehören
• Die Klassenpflegschaft
• Die Klassenkonferenz
• Die Schulpflegschaft
• Die Fachkonferenzen
• Die Schulkonferenz
Die Klassen- und Stufenpflegschaft - Das Fundament der Mitbestimmung
Zweimal im Schuljahr werden im Siegtal-Gymnasium Eitorf die Eltern zur Klassen- bzw. Stufenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen Sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Die Klassen- / Stufenpflegschaftssitzung ist für Sie eine gute Möglichkeit zu erfahren, in welchen Bereichen in der Schule Sie sich engagieren können. Zum Beispiel bei der Planung und Organisation von Klassen- und Stufenfahrten oder bei Klassen-, Stufen- und Schulfesten.
Was machen eigentlich Klassen- und Stufenpflegschaftsvorsitzende?
• Sie berufen die Sitzungen der Klassen- und Stufenpflegschaft ein.
• Sie legen die Tagesordnung der Sitzungen fest (in Absprache mit den Klassen- / Stufenlehrerinnen und -lehrern). Ganz wichtig: Weitere Themen zur Tagesordnung können von allen Eltern angemeldet werden.
• Sie vertreten die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.
• Sie nehmen an der Klassen- /Stufenkonferenz mit beratender Stimme teil.
Die Klassen- und Stufenkonferenz - Die Konferenz der Lehrer
Die Klassen- und Stufenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse oder der Stufe. Zum Beispiel über Formen des fächerübergreifenden oder projektbezogenen Unterrichts. Sie berät über den Leistungsstand und entscheidet über Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse sowie über die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens.
Die Vorsitzenden der Klassen- und der Stufenpflegschaft sind mit beratender Stimme dabei. Allerdings nur, wenn es nicht um die Leistungsbewertung einzelner Schülerinnen und Schüler geht.
Die Schulpflegschaft - Die Vertretung aller Eltern
Alle Klassen- und Stufenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die im Siegtalgymnasium zweimal im Schuljahr tagt. Ihre Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter sollen beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern gegenüber der Schulleitung und den anderen Gremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassen- und Stufenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden.
Entscheidungen, die in der Schulkonferenz - dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule -zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Eine wichtige Aufgabe der Schulpflegschaft ist die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
Neben dem Vorsitzenden können bis zu drei Stellvertreter in den Vorstand der Schulpflegschaft gewählt werden.
Die Fachkonferenzen - Die Konferenz über Fächer
Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie ist verantwortlich für die schulinterne Qualitätssicherung und Entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. Sie entscheidet in ihrem Fach insbesondere über
• Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
• Grundsätze zur Leistungsbewertung
• Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.
Mitglieder der Fachkonferenzen sind neben Lehrerinnen und Lehrern grundsätzlich zwei Vertreter der Eltern sowie zwei Vertretungen der Schülerinnen und Schüler, jeweils mit beratender Stimme.
Die Schulkonferenz - Schule machen
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreter, Lehrkräfte sowie Schüler an. An unserer Schule sind das jeweils sechs Personen, also insgesamt 18. Dazu kommt der Schulleiter.
Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen, die von der Schulleitung oder dem Schulträger kommen, stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen. Sie ist das einzige Gremium, dass Themen gegen den Willen der Schulleitung durchsetzen kann.
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- Geschrieben von: Admin
SGEplus Kontakt
Tel. 02243-921523 (wochentags von 13h00-16h00)
oder jederzeit per E-Mail an
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- Geschrieben von: Alexandra Wunderlich
Die Anmeldeformulare für das Schuljahr 2020/2021 finden Sie jetzt im Downloadbereich der Homepage oder im Sekretariat.
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- Geschrieben von: Alexandra Wunderlich
Die Hausordnung des Siegtal-Gymnasiums ist einzuhalten. Bei Verstößen kann der vorübergehende oder dauerhafte Ausschluss der Teilnehmerin/ des Teilnehmers verfügt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Gebühren besteht dann nicht.
Eine Kündigung ist innerhalb der ersten zwei Wochen des Schuljahres möglich. Danach gilt die Anmeldung verbindlich bis zum Ende des Schuljahres. Eine außerordentliche Kündigung muss bis zum 15. des Vormonats erfolgt sein. Dabei gelten nur außerordentliche Gründe wie Umzug, Schulwechsel oder eine längerfristige Erkrankung.
Die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten ist nicht gestattet. Limonaden aller Art und Energy Drinks sind nicht gestattet.
Ihre persönlichen Daten, die Sie auf dem Anmeldeformular angeben, werden digital verarbeitet und verschlüsselt gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Löschung erfolgt beim Verlassen von SGEplus.
Sämtliche für die Hausaufgabenerstellung notwendigen Unterlagen, Hausaufgabenhefte und Klassenarbeiten dürfen für eine möglichst optimale Förderung von den pädagogischen Kräften eingesehen werden.
Alle SchülerInnen führen jederzeit einen Schnellhefter "SGEplus" mit sich. Dort werden die von den Erziehungsberechtigten unterschriebenen Rückmeldungen gesammelt und den pädagogischen Kräften vorgelegt. Auch die Klassen- und Fachlehrer können Einblick in den Hefter nehmen.
Die Teilnahmegebühr wird jeden Monat per Lastschriftverfahren eingezogen. Die Gebühren werden unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Betreuungstage in zwölf gleich hohen Monatsbeträgen abgebucht. Der erste Zahlungsmonat ist immer der August, der letzte der Juli des darauffolgenden Jahres. Eingezogen wird in der Regel zum Monatsersten, aus organisatorischen Gründen in den ersten Monaten meist später.. Bei nicht ausreichender Kontodeckung müssen die Kosten für die Rücklastschrift von den Erziehungsberechtigten getragen werden. Zudem erheben wir für den erhöhten Verwaltungsaufwand eine Gebühr von 8.-
Bei späterer Anmeldung im laufenden Schuljahr wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % eines individuellen Monatsbeitrags fällig.
Eine Befreiung von der Zahlungspflicht ist bei der verbindlich erfolglgenden Anmeldung in begründeten Einzelfällen möglich. Bitte wenden Sie sich dazu vertrauensvoll an Frau Deitenbach, Herrn Klevenow oder unsere Schulsozialarbeiterin Frau Löhring. Der Förderverein unterstützt Sie anonym und gerne.
Im Krankheitsfall oder anderer Abwesenheit schreiben Sie uns bitte unbedingt an
An Unterrichtstagen mit früherem Unterrichtsschluss (z.B. Zeugnisausgabe, hitzefrei) bieten wir eine Notbetreuung bis maximal 13.00 Uhr an. Ein warmes Mittagessen ist an diesen Tagen nicht erhältlich. Sie müssen sich, wenn Sie Bedarf haben, für die Notbetreuung des betreffenden Tages noch einmal extra formlos per Email anmelden.
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- Geschrieben von: Alexandra Wunderlich
Schließfächer für Schülerinnen und Schüler
Online - Verwaltung
Ihr möchtet ein Schließfach in der Schule mieten? Oder Ihr benötigt Euer Schließfach nicht mehr, weil Ihr die Schule schon verlassen habt?
Für alle Änderungen rund um die Schließfächer müsst Ihr jetzt nicht mehr extra ins Sekretariat kommen, sondern Ihr könnt die von Euch gewünschten Änderungen ganz einfach hier online ändern.
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- Geschrieben von: Nils Waßenberg
Aus Richtung Köln
- fahren Sie die A3 Richtung Frankfurt bis zum Kreuz Bonn / Siegburg oder die A59 Richtung Königswinter bis zum Dreieck St. Augustin West
- und nehmen Sie anschließend die A560 Richtung Hennef bis zum Autobahnende.
- An der Ampel biegen Sie links ab und folgen der Vorfahrtsstraße.
- Die Siegtalstraße führt Sie durch Greuelsiefen, Bülgenauel und Bach.
In Eitorf folgen Sie weiter der Durchgangsstraße bis zur Ampel, - an der Sie links abbiegen.
- Nachdem die Schranken tatsächlich doch wieder hoch gegangen sind,
sehen Sie das Siegtal-Gymnasium nach ca. 200 Metern auf der linken Seite. - Parkplätze finden Sie in der Straße "Am Eichelkamp"
(Vor dem Gymnasium links abbiegen.)
Aus Richtung Koblenz
- fahren Sie die A3 Richtung Köln bis zum Kreuz Bonn / Siegburg
oder die B42 (später A59) bis zum Dreieck St. Augustin West und - folgen der Wegbeschreibung oben.
Aus Richtung Siegen
- fahren Sie die B62 bis Wissen / Roth und dort
- nach einer Siegüberquerung und einem starken, kurvigen Anstieg rechts auf die B256 Richtung Hamm.
- Hinter Windeck - Rosbach folgen Sie der Sieg und nicht der B256 nach Schladern.
- Folgen Sie weiter der romantischen Siegstrecke durch Dattenfeld und Hoppengarten.
- Folgen Sie weiter der romantischen Siegstrecke durch Herchen und Stromberg.
- Folgen Sie weiter der Sieg und biegen Sie in Halft links ab.
- Nach ca. 2 Kilometern fahren Sie links über eine Siegbrücke und
- sehen kurz danach bereits links das Gymnasium.
- Parkplätze finden Sie in der Straße "Am Eichelkamp"
(Hinter dem Gymnasium rechts abbiegen.)
Mit dem Zug
- Der Eitorfer Bahnhof liegt in unmittelbarer Nähe des Gymnasiums.
- Gehen Sie aus dem Bahnhof kommend (von Gleis 1 durch die Unterführung) an der Skate Bowl vorbei über die kleine Brücke und folgen Sie so dem "Sprung an die Sieg". Das SGE liegt in Sichtweite vor Ihnen.
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- Geschrieben von: Nils Waßenberg